Gesetzesänderung ab 6. Juni 2025
Bei An- und Abmeldungen im Strombereich
Ab dem 06. Juni 2025 dürfen aufgrund einer rechtlichen Neuregelung keine rückwirkenden An-, Ab- oder Ummeldungen mehr bei Stromverträgen vorgenommen werden. Dies betrifft insbesondere Umzüge.
Dies ist bedingt dadurch, dass der Wechsel des Stromanbieters künftig innerhalb von 24 Stunden möglich sein wird.
Dies ist bedingt dadurch, dass der Wechsel des Stromanbieters künftig innerhalb von 24 Stunden
möglich sein wird.Bitte beachten Sie dennoch, dass trotz der Möglichkeit eines schnellen Lieferantenwechsels weiterhin die vertraglich vereinbarten Laufzeiten sowie Kündigungsfristen gelten.
Der 24h-Lieferantenwechsel betrifft ausschließlich
die Marktkommunikation, also die marktprozessuale Möglichkeit, eine Lieferantenzuordnung binnen 24 Stunden umzusetzen.



